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Ausländische Führerscheine umschreiben - Fahrerlaubnis aus nicht EU-Staaten

Fahrerlaubnisse, welche im Ausland erworben worden sind (Nicht EU-Führerscheine) sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monaten gültig. Danach dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge in Deutschland mehr fahren.

 

Umschreibung in einen EU-Führerschein

Diese ausländischen Führerscheine können in Deutschland unter den dafür geltenden Regelungen und Voraussetzungen in einen gültigen deutschen Führerschein (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.


Fahrschule Lucky Drive - wir helfen Ihnen, Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umzuschreibenIn den meisten Fällen muss man auch beim Umtausch eines ausländischen Führerscheines eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachzuweisen.


Ob und in welchem Umfang eine theoretische Ausbildung (theoretischer Unterricht) und eine praktische Ausbildung (Fahrstunden, Sonderfahrten) im Rahmen der Umschreibung des ausländischen Führerscheines erforderlich sind, wird durch die einschlägigen Gesetze geregelt. Den für Sie zutreffenden Ausbildungsrahmen können Sie bei der Führerscheinstelle des Kreisverwaltungsreferates München erfragen. Dieses erstellt auch die maßgeblichen Prüfungsunterlagen die vom prüfenden TÜV benötigt werden.


Die geltenden Verkehrsvorschriften und auch das tatsächliche Verkehrsgeschehen und Verkehrsverhalten weichen in den unterschiedlichsten Ländern der Welt stark voneinander ab. Auch die Qualität der Führerscheinausbildung findet nicht überall mit der gleichen Sorgfalt wie in Deutschland statt.

 

Lucky Drive hilft Ihnen beim Erwerb des EU-Führerscheins

Wir, die Fahrschule Lucky Drive München GmbH, unterstützen Sie natürlich gerne, wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umtauschen wollen.


Am besten kommen Sie einfach in einer unserer Filialen vorbei, damit wir Sie umfassend beraten können und Ihnen auch schon die wichtigsten Informationen und Unterlagen mitgeben können, welche Sie dann auch bei der Antragsstellung für eine gültige Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle München benötigen.


Auch wenn in Ihrem Fall eventuell keine theoretische und/oder praktische Ausbildung vorgeschrieben sein mag, so empfehlen wir dennoch auch gegebenenfalls die freiwillige Teilnahme am theoretischen Unterricht in der Fahrschule. Ebenso empfehlen wir Ihnen Ihre praktischen Fähigkeiten in Zusammenarbeit mit Ihrem Fahrlehrer objektiv zu beurteilen. Hierbei können Sie selber feststellen ob Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend sind um sicher am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu können. So können Sie auch mit ruhigem Gewissen zu Ihrer praktischen Prüfung antreten und Sie wissen wie die Prüfung abläuft.


Die theoretische Prüfung kann auch in einigen Fremdsprachen abgelegt werden. In der praktischen Prüfung ist die Prüfungssprache aber Deutsch.

 

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